Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives
(Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen)
CIP Staaten
Beschusszeichen | Land | Bschusszeichen | Land | Bschusszeichen | Land |
---|---|---|---|---|---|
![]() | Belgien | ![]() | Finnland | ![]() | Frankreich |
![]() | Großbritannien | ![]() | Großbritannien | ![]() | Italien |
![]() | Österreich | ![]() | Russische Föderation | ![]() | Slowakische Republik |
![]() | Spanien | ![]() | Tschechische Republik | ![]() | Ungarn |
![]() | Vereinigte Arabische Emirate |
— Quelle: Beschussamt Ulm - Internationale Beschusszeichen 2016/11/08 08:37
gegenseitige Anerkennung
Derzeit sind in der BRD die Beschusszeichen nachfolgender Länder anerkannt: Österreich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Chile, Ungarn, Belgien, Finnland, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Russische Föderation.
Zugrunde hierfür liegt ein Abkommen, welches 1914 in Brüssel getroffen wurde und durch das sich die oben genannten Staaten zur Anerkennung der jeweiligen Beschusszeichen verpflichteten.
Auf der Grundlage des Brüsseler Abkommens wurde eine ständige, internationale Kommission geschafften, die für die Beschussbehörden und Vertreter der Waffen- und Munitionsindustrie, jeweils dem Stand der Technik entsprechend, Prüfung mittels einheitlicher Messmethoden festgelegt.
Der Name dieser Kommission lautet CIP und bedeutet Commission Internationale Permanente pour l'Epreuve des Armes à Feu Portatives (Ständige Internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen).
Werden in Nicht-CIP-Ländern Schusswaffen erworben und nach Deutschland verbracht, so müssen diese beschossen werden.