Prüfungsausschuss - Gau Starnberg
Die Ausbildung und Prüfung zum Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV) erfolgt nach den „Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der Sachkunde“.
Zur Durchführung der Lehrgänge und Abnahme der Sachkundeprüfung wurde vom Bayerischen Sportschützenbund e.V. für den Gau Starnberg ein ehrenamtlicher Lehr- und Prüfungsausschuss bestellt. Der aktuelle Lehr-/Prüfungsausschuss ist bis zum 31.12.2021 bestellt und umfasst folgende Mitglieder:
Christian Michael (Lehrgangsleiter) Michael Laube Christoph Schmidt Veronika Klauke
Voraussetzung zur Teilnahme sind Volljährigkeit und Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund. Den nächsten Sachkundelehrgang finden Sie unter Termine bzw. im Onlinemelder auf den Webseiten des Gaus Starnberg.
Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen
Unabhängig von der Ausbildung und Prüfung der waffenrechtlichen Sachkunde gemäß den Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde (§ 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV) sind im Deutschen Schützenbund verantwortliche Aufsichtspersonen, welche das Schießen ständig zu beaufsichtigen haben, zu qualifizieren. Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen wurde an die Landesverbände des Deutschen Schützenbundes delegiert. Für den Gau Starnberg haben folgende Ausbilder den erforderlichen Moderatorenlehrgang absolviert:
Christian Michael Christoph Schmidt
Voraussetzung zur Teilnahme sind Volljährigkeit und Mitgliedschaft im Bayerischen Sportschützenbund. Den nächsten Aufsichtenlehrgang finden Sie im Onlinemelder auf den Webseiten des Gaus Starnberg.